Beratung

Pflege und Unterstützung – egal in welcher Form – sind komplexe Themen, die oft viele Fragen aufwerfen. Im Prozess der Informationssammlung entstehen Fragen, die sich am besten in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch mit den Inhabern oder der Pflegedienstleitung des Pflegedienstes Lebenszeit klären lassen.

Damit Sie sich jedoch auch ohne direkten Kontakt einen ersten Überblick verschaffen können, haben wir für Sie eine kurze Übersicht zur Pflegeeinstufung zusammengestellt. Diese soll Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte zu verstehen und sich auf ein mögliches Beratungsgespräch vorzubereiten.

Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre persönliche Kontaktaufnahme!

Beratung
Beratung

Unsere Öffnungszeiten in unseren Räumlichkeiten in der Hauptstraße 119 in Kandern sind zwischen 8 und 16 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 07626-977 42 70

In der Folge sind in kurzer Form die verschiedenen Pflegegrade aufgeführt. Der Bedarf wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch einen Gutachter berechnet. Bei der genannten Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne!

Monatliche Leistungen im Überblick

2026

Sachleistung Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst:

Pflegegrad 1:131 Euro
Pflegegrad 2:796 Euro
Pflegegrad 3:1.497 Euro
Pflegegrad 3:1.497 Euro
Pflegegrad 5:2.299 Euro

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegegrad 1:131 Euro
Pflegegrad 2:347 Euro
Pflegegrad 3:599 Euro
Pflegegrad 3:800 Euro
Pflegegrad 5:990 Euro

Neue Regelungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab 01.07.2025

Seit dem 1. Juli 2025 sind wichtige Verbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige in Kraft. Die Leistungen der Verhinderungspflege (VP) und Kurzzeitpflege (KZP) werden deutlich flexibler und einfacher nutzbar.

Das ändert sich für Sie:

Gemeinsames Budget:

Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Topf von bis zu 3.539 € pro Jahr zusammengefasst. Sie können dieses Budget flexibel für stundenweise Verhinderungspflege oder tageweise Kurzzeitpflege einsetzen – ganz nach Ihrem Bedarf.

Keine Wartezeit mehr: Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
Ab Pflegegrad 2 können Sie die Verhinderungspflege sofort beantragen.

Pflegegeld wird länger weitergezahlt: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen, erhalten Sie Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen (statt bisher 6) weiter – in Höhe von 50 % des Pflegegeldes.