Beratung
Pflege und Unterstützung – egal in welcher Form – sind komplexe Themen, die oft viele Fragen aufwerfen. Im Prozess der Informationssammlung entstehen Fragen, die sich am besten in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch mit den Inhabern oder der Pflegedienstleitung des Pflegedienstes Lebenszeit klären lassen.
Damit Sie sich jedoch auch ohne direkten Kontakt einen ersten Überblick verschaffen können, haben wir für Sie eine kurze Übersicht zur Pflegeeinstufung zusammengestellt. Diese soll Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte zu verstehen und sich auf ein mögliches Beratungsgespräch vorzubereiten.
Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre persönliche Kontaktaufnahme!

Unsere Öffnungszeiten in unseren
Räumlichkeiten in der Hauptstraße 119 in Kandern sind zwischen 8 und 16 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie
uns unter
07626-977 42 70
In der Folge sind in kurzer Form die verschiedenen Pflegegrade aufgeführt. Der Bedarf wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch einen Gutachter berechnet. Bei der genannten Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne!
Monatliche Leistungen im Überblick
2026
Sachleistung Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst:
| Pflegegrad 1: | 131 Euro |
| Pflegegrad 2: | 796 Euro |
| Pflegegrad 3: | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 3: | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 5: | 2.299 Euro |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
| Pflegegrad 1: | 131 Euro |
| Pflegegrad 2: | 347 Euro |
| Pflegegrad 3: | 599 Euro |
| Pflegegrad 3: | 800 Euro |
| Pflegegrad 5: | 990 Euro |
Neue Regelungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab 01.07.2025
Seit dem 1. Juli 2025 sind wichtige Verbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige in Kraft. Die Leistungen der Verhinderungspflege (VP) und Kurzzeitpflege (KZP) werden deutlich flexibler und einfacher nutzbar.
Das ändert sich für Sie:
Gemeinsames Budget:
Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Topf von bis zu 3.539 € pro Jahr zusammengefasst. Sie können dieses Budget flexibel für stundenweise Verhinderungspflege oder tageweise Kurzzeitpflege einsetzen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Keine Wartezeit mehr: Die bisherige Vorpflegezeit von
6 Monaten entfällt.
Ab Pflegegrad 2 können Sie die Verhinderungspflege sofort
beantragen.
Pflegegeld wird länger weitergezahlt: Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen, erhalten Sie Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen (statt bisher 6) weiter – in Höhe von 50 % des Pflegegeldes.

